Wir bilden aus in den folgenden Klassen:
- Klasse B: Autoführerschein; ab 18 Jahren (ab 17 Jahren bei BF 17).
- Klasse BE: Pkw mit Anhänger; bei vorhandenem oder parallel abgelegtem Führerschein der Klasse B; ab 18 Jahren (ab 17 Jahren bei BF 17).
- Klasse B/96: Kombination aus Pkw und Anhänger deren zul. gesamtgewicht 4250 kg nicht übesteigt; bei vorhandenem oder parallel abgelegtem
Führerschein der Klasse B; ab 18 jahren (ab 17 Jahren bei BF 17).
- Klasse BF 17: begleitetes Fahren mit 17 Jahren; ein Jahr nur Fahrerlaubnis mit Begleiter ab 30 Jahren
- Klasse A: Motorradführerschein; (Direkteinstieg in unbeschränkte Klasse A für Personen ab 24 Jahren).
- Klasse A2: Motorradführerschein; ab 18 Jahren, beschränkt auf Krafträder bis 35 kW.
- Klasse A1: Leichtkrafträder (125 cc); beschränkt auf eine Motorleistung von nicht mehr als 11kW; ab 16 Jahren.
- Klasse AM: Kleinkrafträder (Roller); beschränkt auf 45 km/h; ab 16 Jahren.