Motorradführerschein

Motorradführerschein

Fahrschule Hartmut Emde

Hier findest du alle wichtigen Informationen zur Fahrschulklasse A und dessen Erweiterungen. Melde dich gerne bei uns, wenn du Fragen hast.

Beinhaltet die Klassen A1, A2

Mindestalter:
ab 20 Jahre – für Krafträder bei 2jährigem Vorbesitz der Klasse A2 (zum Aufstieg nur eine praktische Prüfung erforderlich)

ab 21 Jahre – für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW (20PS)

ab 24 Jahre – für Krafträder ohne Leistungsbeschränkung bei Direkteinstieg

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung von über 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren.

Beinhaltet die Klasse AM
Mindestalter: 16 Jahre

Leichtkrafträder – Motorrad bis 125 cm³ und nicht mehr als 11 kW (15PS) Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,1 kWkg. Die bisherige Begrenzung auf 80 km/h für 16- und 17-Jährige entfällt.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung bis 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren.

Beinhaltet die Klassen AM, A1

Mindestalter: 18 Jahre

Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) – Motorrad bis 35 kW (48PS) Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,2 kWkg. Seit 19. Januar 2013 dürfen Inhaber der bisherigen Klasse A beschränkt Leichtkrafträder der neuen Klasse A2 und nach Ablauf von 2 Jahren, Krafträder der Klasse A unbeschränkt fahren. Bei mindestens 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.

Mindestalter: 15 Jahre

Zweirädrige Krafträder (Mopeds) auch mit Beiwagen und Fahrräder mit Hilfsmotor durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h mit Elektromotor oder andere Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von max. 50 cm³ oder bei Elektromotoren eine max. Nenndauerleistung von höchstens 4 kW.

Dreirädrige Kleinkrafträder (Trike) durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und max. 50 ccm Hubraum bei Fremdzündungsmotoren bzw. bei anderen Verbrennungsmotoren eine max. Nutzleistung bis 4 kW oder bei Elektromotoren bis max. 4 kW Nenndauerleistung.

Deine Vorteile

Bremen Neustadt & Kattenesch

Bist du bereit, das Steuer zu übernehmen und eine aufregende Reise in die Welt des smarten Fahrens zu beginnen? Dann lass uns gemeinsam loslegen!

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Kostenlose Beratung

Unser Team steht dir jederzeit zur Verfügung, um deine Fragen zu beantworten und dir bei der Anmeldung oder Planung deiner Fahrstunden zu helfen.

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Transparente Preise

Bei uns gibt es keine versteckten Kosten. Unsere Preise sind transparent, und du weißt immer genau, wofür du bezahlst.

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Modernes Lernmaterial

Neben dem praktischen Unterricht stellen wir dir umfangreiches Lernmaterial zur Verfügung, um dich optimal auf die theoretische Prüfung vorzubereiten.

Wir machen Urlaub vom 12.08.2024 bis 18.08.2024 in der Neustadt.

In dieser Zeit ist das Büro in Kattenesch am Dienstag und Donnerstag von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr Uhr weiter geöffnet. Tel. 8499288

In dringenden Fällen sind wir unter der Handynummer: 01578 1772376 auch erreichbar.

Unterricht findet wie gewohnt statt.

Euer Fahrschulteam.